BAUMÄNGEL und BAUSCHÄDEN
Baubegleitende Qualitätsüberwachung (BQÜ)
bzw. baubegleitende Qualitätskontrolle
BQÜ mit folgenden Bestandteilen:
Bautechnische Prüfung von Unterlagen wie z. B. Baubeschreibung etc.
Baubegehung durch den Baugutachter an zuvor vereinbarten Terminen (Überprüfung der vertraglich vereinbarten Leistungen sowie der Ausführung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik)
Begleitung und Unterstützung bei der Bauabnahme
Genaue Informationen über die einzelnen Bestandteile und Termine zu den Baubegehungen erhalten Sie gerne auf Anfrage.
Warum eine BQÜ?
Die baubegleitende Qualitätsüberwachung ist eine stichprobenartige Überwachungstätigkeit durch den Bauachverständigen, die dazu dient, Mängel an dem Bauwerk frühzeitig zu erkennen, diese vor der Abnahme beseitigen zu lassen und dadurch die Qualität des Bauwerks insgesamt zu verbessern.
Wer benötigt eine BQÜ?
Bauherren (Privatpersonen oder Firmen), Bauunternehmen, Bauträger etc.
Bauschadensgutachten bzw. Baugutachten
Beurteilung von Schäden an Gebäuden
Schuldzuweisungen sowie die Beurteilungen aus rechtlicher Sicht stehen einem Bausachverständigen nicht zu und sind daher niemals Bestandteil in einem Baugutachten.Warum ein Schadensgutachten?
- Feststellung und Ursachenermittlung von Baumängeln und Bauschäden
- Vorschläge zur nachhaltigen Behebung des Fehlers bzw. Schadens
- Kostenschätzung zur Fehler- bzw. Schadensbehebung
Wer benötigt ein Schadensgutachten?
Privatpersonen, Versicherungen, Banken, Gerichte etc.
Beweissicherung in Form einer Baustandsdokumentation
Dokumentation des IST-Zustandes vor Beginn einer Baumaßnahme
Warum eine Beweissicherung?
Durch eine Baumaßnahme können Schäden an benachbarten Gebäuden entstehen. Daher sollte immer der Zustand der vorhandenen benachbarten Bebauung durch einen Bausachverständigen dokumentiert werden, bevor mit der eigenen Maßnahme begonnen wird.
Schäden können während einer Baumaßnahme nicht nur am Nachbargebäude, sondern auch am Nachbargrundstück sowie im öffentlichen Bereich (Straße, Gehweg etc.) entstehen.
Wer benötigt eine Beweissicherung?
Bauherren (Privatpersonen oder Unternehmen) etc.
Schiedsgutachten
Ein Schiedsgutachten gemäß § 317 BGB dient dazu, Meinungsverschiedenheiten von Vertragsparteien durch einen unabhängigen und unparteiischen Baugutachter (Sachverständigen) verbindlich klären zu lassen. Dadurch soll ein zeit- und kostenintensiver Rechtsstreit vermieden werden.
Gründe für ein Schiedsgutachten?
Auseinandersetzung über die Bauausführung oder Baumängel
Auseinandersetzung über die vertraglich geschuldete Leistung
Auseinandersetzung über die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik
Auseinandersetzung über den Verkehrswert eines bebauten Grundstücks etc.
Das Schiedsgutachten ist eine Form des Privatgutachtens und befasst sich mit der Feststellung von Tatsachen.
Sollte es dennoch zu einem Rechtsstreit der Parteien kommen, so ist das Gericht an die Feststellungen des Sachverständigen gebunden. Dies setzt selbstverständlich voraus, dass die getroffenen Feststellungen richtig sind.
Beurteilung von Baumängeln
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