Gutachter für Bauberatung bei Neubau und Altbau - Bausachverständiger, Baugutachter, Sachverständiger TÜV ZERTIFIZIERT

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Unabhängiger Bausachverständiger bzw. Baugutachter mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
- für die Immobilienbewertung (Zertifikats-Nr. 1947058)
- für Schäden an Gebäuden (Zertifikats-Nr. 1936506)
Unabhängiger und verbandsgeprüfter Sachverständiger (geprüft durch ZERT-Verband)
- für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
- für die Beurteilung von Schäden an Gebäuden

BAUBERATUNG und -EMPFEHLUNG

Beratung vor dem Kauf einer Immobilie

Eine Beratung vor dem Kauf einer Immobilie kann aus vielen Gründen sinnvoll sein. Die Art und der Umfang einer Beratung kann individuell vereinbart werden.
Warum eine vorherige Beratung?

  • Feststellung von Baumängeln oder Bauschäden

  • Technischer Umbau oder Ausbau

  • Baurechtlicher Umbau oder Anbau

  • Änderung der Nutzung

  • Sanierungsempfehlung

  • Kostenermittlung für die vorgenannten Punkte

  • Kaufpreisermittlung (siehe Wertgutachten)

Wer benötigt eine vorherige Beratung?

  • Kaufinteressenten bzw. Investoren


Individuelle Bauberatung und Empfehlungen
Eine technische Bauberatung oder Empfehlung kann sowohl mündlich als auch schriftlich erfolgen und ist in vielen Bereichen möglich. Die Art und der Umfang der Beratung bzw. Empfehlung kann der Auftraggeber individuell bestimmen.
Beispiele für eine Bauberatung bzw. Bauempfehlung:

  • Sanierungsempfehlung inkl. einer Kostenschätzung

  • Vermeiden von Bauschäden bzw. Baumängeln

  • Zustand und Wert einer Immobilie usw.

Eine Rechtsberatung durch den Baugutachter bzw. Bausachverständigen wird ausdrücklich ausgeschlossen. Eine Beratung im rechtlichen Sinne ist Juristen etc. vorbehalten.

Bauabnahme (förmliche Bauabnahme)
Die Bauabnahme findet nach Fertigstellung des Bauwerks statt und ist neben der Unterzeichnung des Bauvertrages (Werkvertrag) einer der wichtigsten Bestandteile des Bauprojektes.  
Was bedeutet förmliche Bauabnahme?
Bei der förmlichen Bauabnahme wird ein gemeinsamer Termin mit Bauherr und Unternehmer (bei klassischen Bauträgerobjekten mit Käufer und Verkäufer) an dem Bauwerk vereinbart. Hier werden Mängel und Fristen für deren Beseitigung in einem Abnahmeprotokoll dokumentiert.
Warum ist die förmliche Bauabnahme so wichtig?

  • Mit der Bauabnahme beginnt die Gewährleistungsfrist

  • Alle Gefahren und Risiken trägt ab diesem Zeitpunkt der Bauherr

  • Ab jetzt muss der Bauherr dem Unternehmer alle Mängel nachweisen  

Eine Rechtsberatung durch den Sachverständigen wird ausdrücklich ausgeschlossen. Eine Beratung im rechtlichen Sinne ist Juristen etc. vorbehalten.

Über weitere Dienstleistungen können Sie sich gerne telefonisch oder über das Kontaktformular informieren.

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